Jugend bewegt Europa
Forum für europäische Begegnungen (Jugend bewegt Europa) e.V.
Homepage > Association > Statute
Satzung

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung folgenden Tag.

  2. Eine Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, falls der Vorstand oder mindestens 1/3 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberufung verlangen. Abs. 1 gilt entsprechend. 

§ 9 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

  1. die Wahl und Abberufung des Vorstandes,

  2. die Wahl und Abberufung der zwei Revisoren,

  3. die Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entgegennahme des Haushaltsberichtes, Entlastung des Vorstandes,

  4. die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit der Aufnahmegebühr und der Beiträge,

  5. die Berufung gegen die Entscheidung des Vorstandes zum Ausschluss von Mitgliedern,

  6. die Änderung der Satzung,

  7. die Auflösung des Vereins,

  8. Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme. Fördermitglieder haben Rede- aber kein Stimmrecht.

  2. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Fünftel der Mitglieder mindestens jedoch sieben Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Hiervor ausgenommen sind die Wahlen zum Vorstand. Diese werden in einer Wahlordnung geregelt.

  3. Bei Satzungsänderungen oder bei Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder notwendig.

  4. Eine Änderung des Vereinszwecks kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

  5. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll niedergelegt und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben. Die Vereinsmitglieder erhalten das Protokoll auf Anfrage.



Written by Daniela Ehrsam
Last Updated 03/29/10
 
Europa erleben. Europa verstehen. Europa gestalten.

Recent projects

auslese
31. Juli 2007

Let's talk about the future
6 - 12 Sept 2007

Next dates

Regulars' Table
8 Aug 2007