Jugend bewegt Europa
Forum für europäische Begegnungen (Jugend bewegt Europa) e.V.
Homepage > Association > Statute
Satzung

§ 11 Der Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dmindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister.

  2. Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

  3. Es können zwei Beisitzer in den Vorstand gewählt werden. Die Beisitzer bilden den sogenannten erweiterten Vorstand und sind nicht vertretungsberechtigt.

  4. Der Vorstand wird auf die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder. Die Wiederwahl ist zulässig.

  5. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes kann der Vorstand für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied berufen. Der Vorstand bleibt bis zu einer gültigen Neuwahl im Amt.

§ 12 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allen Dingen folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und die Aufstellung der Tagesordnung,

  2. Einberufung der Mitgliederversammlung,

  3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

  4. Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr und die Erstellung eines Jahresabschlußberichtes,

  5. Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern. 

§ 13 Beschlussfassung des Vorstandes

  1. Der Vorsitzende beruft den Vorstand mit einer Frist von einer Woche ein und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

  2. In Eilfällen kann die Beschlussfassung fernmündlich oder schriftlich erfolgen, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.

  3. Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Protokoll niedergelegt. Dieses ist vom Leiter der Vorstandssitzung und dem protokollführenden Vorstandsmitglied zu unterschreiben.



Written by Daniela Ehrsam
Last Updated 03/29/10
 
Europa erleben. Europa verstehen. Europa gestalten.

Recent projects

auslese
31. Juli 2007

Let's talk about the future
6 - 12 Sept 2007

Next dates

Regulars' Table
8 Aug 2007