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§ 14 Revisoren
Von der Mitgliederversammlung werden zwei Revisoren für ein Jahr gewählt.
§ 15 Anmeldung zum Vereinsregister
Die Satzung ist bei ihrer Einreichung zum Vereinsregister dem Finanzamt der Stadt Berlin zur Bestätigung, dass sie den steuerlichen Vorschriften über die Gemeinnützigkeit entspricht, vorzulegen.
§ 16 Sicherung der Gemeinnützigkeit und Vereinsauflösung
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Beschlüsse über Satzungsänderungen, welche die Zwecke und Aufgaben des Vereins gemäß § 2 betreffen, sind vor dem Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt zwecks Bestätigung vorzulegen, so dass die Gemeinnützigkeit des Vereins im steuerrechtlichen Sinne nicht beeinträchtigt wird.
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Bei Auflösung des Vereins, bei Verlust der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das vorhandene Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Völkerverständigung zu verwenden hat.
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Die nach Abs. 2 begünstigte gemeinnützige Einrichtung wird in der Auflösungs-Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt.
Die Satzung ist errichtet am 17.März 2003. Die Satzung ist geändert am 26.Juni 2003 in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 6 (Mitgliedsbeiträge) und § 11 (Der Vorstand). Die Satzung ist erneut geändert am 5. Mai 2006 in § 10 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung).
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Written by Daniela Ehrsam
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Last Updated 03/29/10 |