{"id":41,"date":"2013-07-29T09:48:16","date_gmt":"2013-07-29T07:48:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.jugend-bewegt-europa.de\/cms2\/?page_id=41"},"modified":"2013-07-29T13:35:53","modified_gmt":"2013-07-29T11:35:53","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jugend-bewegt-europa.de\/cms2\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Satzung<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Forum f\u00fcr europ\u00e4ische Begegnungen (Jugend bewegt Europa)&#8220; und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz &#8222;e.V.&#8220;.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Zweck des Vereins besteht in der F\u00f6rderung der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung auf europ\u00e4ischer Ebene. Daher unterst\u00fctzt der Verein mit seiner Arbeit den europ\u00e4ischen Einigungsprozess und m\u00f6chte so einen Beitrag zur Bildung einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Identit\u00e4t leisten. Europa darf nicht ein Europa der politischen Eliten bleiben, sondern muss ein Europa der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden. Aus diesem Grund m\u00fcssen zum einen die europ\u00e4ischen Institutionen und Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden. Zum anderen sollten die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger selbst Europa ein Gesicht geben und die europ\u00e4ische Integration im Sinne eines aktiven zivilgesellschaftlichen Engagements mitgestalten.<\/li>\n<li>Zu diesem Zweck m\u00f6chte der Verein mit verschiedenen Projekten die europ\u00e4ische Integration begleiten. Hierzu z\u00e4hlen in erster Linie:\n<ol>\n<li>Jugendaustauschprogramme nicht kommerzieller Art, Treffen und Begegnungen von jungen Menschen aus Europa, um sich gegenseitig kennen zu lernen, sich mit den europ\u00e4ischen und nationalen Institutionen und deren Vertretern vertraut zu machen und politische, wirtschaftliche, kulturelle und andere Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuheben.<\/li>\n<li>Vermittlung von Informationen zu europ\u00e4ischen Themen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und anderen Bereichen durch Diskussionsveranstaltungen, Tagungen, Seminare und Herausgabe von Publikationen.<\/li>\n<li>Pflege und Weiterentwicklung der daraus entstandenen Kontakte, um ein Netzwerk von europapolitisch interessierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, europ\u00e4ischen Verantwortungstr\u00e4gern und Institutionen sowie Vereinen und Verb\u00e4nden zu bilden und so einen kontinuierlichen Austausch \u00fcber politische, wirtschaftliche, kulturelle und andere Entwicklungen in Europa zu erm\u00f6glichen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Zweck des Vereins besteht in der F\u00f6rderung der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der hierf\u00fcr geltenden Vorschriften, insbesondere des Abschnittes &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. \u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft 1.Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die daf\u00fcr Gew\u00e4hr bietet, dass sie sich im Sinne der Zielsetzung und Zweckbestimmung des Vereins einsetzen wird.<\/li>\n<li>Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Antrag durch die Erziehungsberechtigten mit zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>\n<div>Der Verein unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern und F\u00f6rdermitgliedern. Sofern in dieser Satzung lediglich von \u201eMitgliedern&#8220; die Rede ist, sind ordentliche Mitglieder gemeint.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div>Ordentliches Mitglied oder F\u00f6rdermitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die daf\u00fcr Gew\u00e4hr bietet, dass sie sich im Sinne der Zielsetzung und Zweckbestimmung des Vereins einsetzen wird.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div>F\u00f6rdermitglieder unterst\u00fctzen den Verein durch einen regelm\u00e4\u00dfigen F\u00f6rderbeitrag nach eigenem Ermessen; andere Formen der wiederkehrenden Unterst\u00fctzung sind m\u00f6glich.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div>Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und F\u00f6rdermitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Antrag durch die Erziehungsberechtigten mit zu unterzeichnen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ol>\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung mit einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Die Erkl\u00e4rung hat gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Beginn der Frist ist der Eingang der Austrittserkl\u00e4rung beim Vorstand,<\/li>\n<li>durch den Ausschluss, wenn das Mitglied in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft der Vorstand nach Anh\u00f6rung des Mitgliedes. Gegen den Beschluss kann beim Vorstand innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses Berufung eingelegt werden. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgem\u00e4\u00dfer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die \u00fcber den Ausschluss entscheidet,<\/li>\n<li>bei nat\u00fcrlichen Personen durch den Tod,<\/li>\n<li>bei juristischen Personen bei Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<ol>\n<li>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben.<\/li>\n<li>\u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Beitr\u00e4ge beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Die Beitr\u00e4ge f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen und juristische Personen k\u00f6nnen verschieden hoch sein.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h2>\n<ol>\n<li>Organe des Vereins sind\n<ol>\n<li>a.die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>b.der Vorstand,<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die T\u00e4tigkeit in den Organen ist ehrenamtlich. Auslagen k\u00f6nnen ersetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>{mospagebreak}<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist nach Bedarf, mindestens jedoch einmal j\u00e4hrlich vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung folgenden Tag.<\/li>\n<li>Eine Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, falls der Vorstand oder mindestens 1\/3 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde die Einberufung verlangen. Abs. 1 gilt entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n<ol>\n<li>die Wahl und Abberufung des Vorstandes,<\/li>\n<li>die Wahl und Abberufung der zwei Revisoren,<\/li>\n<li>die Genehmigung des Haushaltsplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entgegennahme des Haushaltsberichtes, Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>die Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit der Aufnahmegeb\u00fchr und der Beitr\u00e4ge,<\/li>\n<li>die Berufung gegen die Entscheidung des Vorstandes zum Ausschluss von Mitgliedern,<\/li>\n<li>die \u00c4nderung der Satzung,<\/li>\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme. F\u00f6rdermitglieder haben Rede- aber kein Stimmrecht.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder mindestens jedoch sieben Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Hiervor ausgenommen sind die Wahlen zum Vorstand. Diese werden in einer Wahlordnung geregelt.<\/li>\n<li>Bei Satzungs\u00e4nderungen oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder notwendig.<\/li>\n<li>Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse werden in einem Protokoll niedergelegt und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer unterschrieben. Die Vereinsmitglieder erhalten das Protokoll auf Anfrage.<\/li>\n<\/ol>\n<p>{mospagebreak}<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Der Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht aus dmindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister.<\/li>\n<li>Der Vorstand nach \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.<\/li>\n<li>Es k\u00f6nnen zwei Beisitzer in den Vorstand gew\u00e4hlt werden. Die Beisitzer bilden den sogenannten erweiterten Vorstand und sind nicht vertretungsberechtigt.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird auf die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. W\u00e4hlbar sind nur ordentliche Mitglieder. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes kann der Vorstand f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied berufen. Der Vorstand bleibt bis zu einer g\u00fcltigen Neuwahl im Amt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 12 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/h2>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allen Dingen folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und die Aufstellung der Tagesordnung,<\/li>\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Aufstellung eines Haushaltsplanes f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr und die Erstellung eines Jahresabschlu\u00dfberichtes,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 13 Beschlussfassung des Vorstandes<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorsitzende beruft den Vorstand mit einer Frist von einer Woche ein und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/li>\n<li>In Eilf\u00e4llen kann die Beschlussfassung fernm\u00fcndlich oder schriftlich erfolgen, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden in einem Protokoll niedergelegt. Dieses ist vom Leiter der Vorstandssitzung und dem protokollf\u00fchrenden Vorstandsmitglied zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>{mospagebreak}<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Revisoren<\/h2>\n<p>Von der Mitgliederversammlung werden zwei Revisoren f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt.<\/p>\n<h2>\u00a7 15 Anmeldung zum Vereinsregister<\/h2>\n<p>Die Satzung ist bei ihrer Einreichung zum Vereinsregister dem Finanzamt der Stadt Berlin zur Best\u00e4tigung, dass sie den steuerlichen Vorschriften \u00fcber die Gemeinn\u00fctzigkeit entspricht, vorzulegen.<\/p>\n<h2>\u00a7 16 Sicherung der Gemeinn\u00fctzigkeit und Vereinsaufl\u00f6sung<\/h2>\n<ol>\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, welche die Zwecke und Aufgaben des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 2 betreffen, sind vor dem Inkrafttreten dem zust\u00e4ndigen Finanzamt zwecks Best\u00e4tigung vorzulegen, so dass die Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins im steuerrechtlichen Sinne nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins, bei Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit oder bei Wegfall seines steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das vorhandene Vereinsverm\u00f6gen an eine gemeinn\u00fctzige Einrichtung, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung zu verwenden hat.<\/li>\n<li>Die nach Abs. 2 beg\u00fcnstigte gemeinn\u00fctzige Einrichtung wird in der Aufl\u00f6sungs-Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Satzung ist errichtet am 17.M\u00e4rz 2003. Die Satzung ist ge\u00e4ndert am 26.Juni 2003 in \u00a7 1 (Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr), \u00a7 6 (Mitgliedsbeitr\u00e4ge) und \u00a7 11 (Der Vorstand).\u00a0Die Satzung ist erneut ge\u00e4ndert am 5. Mai 2006 in \u00a7 10 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Forum f\u00fcr europ\u00e4ische Begegnungen (Jugend bewegt Europa)&#8220; und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz &#8222;e.V.&#8220;. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. 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